Kosten Mahnverfahren

Kosten Mahnverfahren

Grundlage der anwaltlichen Vergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es ist auch möglich, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen.

In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

Im zivilrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Es besteht eine aufwandsunabhängige Mischkalkulation. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

Die Höhe Ihrer Forderung bildet damit in der Regel die Grundlage für den Gegenstandswert, aus dem sich die Kosten berechnen, die bei Verzug der Schuldner zu tragen hat. Die nachstehende Tabelle soll einen kleinen Überblick geben. Bei der aussergerichlichen Vertretung berechnen wir eine 1,3 Gebühr.

 

Mahnverfahren_Kosten_2 Mahnverfahren_Kosten_1