Mahnbescheid

 MahnbescheidMahnbescheid

Der Mahnbescheid ist eine vereinfachte automatisierte Form im Wege des Mahnverfahrens einen Titel zur Vollstreckung zu erhalten, denn wenn der Schuldner trotz Mahnung nicht zahlt, können Sie als Gläubiger nicht einfach den Gerichtsvollzieher losschicken. Sie benötigen einen sogenannten „Titel“.

Dazu ist der schnellste Weg in der Regel ein Mahnverfahren, welches mit der Beantragung des Mahnbescheides beginnt. Der Mahnbescheid wird vor dem zentralen Mahngericht online beantragt. Wir verfügen über die notwendige Technik, um den Mahnbescheid für Sie  zu beantragen.

Der Mahnbescheid selbst ist ein etwa A3 großes Schriftstück, welches in einem gelben Umschlag, auf dem das Zustelldatum vermerkt wird, zugestellt wird, der sogenannten Zustellungsurkunde. Der Schuldner hat dann nach Zustellung 2 Wochen Zeit, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen.

Die Besonderheit des Mahnverfahrens besteht darin, dass vom Gericht nicht geprüft wird, ob dem Gläubiger der geltend gemachte Anspruch tatsächlich zusteht. Wer einen Mahnbescheid erhält, muss also selbst prüfen, ob er dem Gläubiger Geld schuldet.