Zwangsvollstreckung

 

Unter Zwangsvollstreckung versteht man die zwangsweise Beitreibung einer Forderung, meistens mit der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers. Seit der Beantragung des Mahnbescheides sind mindestens 4 Wochen vergangen, bevor Sie einen „Titel“ in Händen haben- vorausgesetzt der Schuldner legt weder Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein. Schneller geht es nicht.

Unter den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die wir mit Ihnen absprechen, z.B.

  • Kontenpfändung

  • Pfändung durch Gerichtsvollzieher

  • Vermögensauskunft des Schuldners (dies hies früher eidesstattliche Versicherung)

  • Und und und……

Wir überwachen die Fristen und leiten auf Ihren Wunsch Zwangsvollstreckungsmassnahmen ein, damit Sie zu Ihrem Geld kommen.