Inkasso

durch

Anwalt

Professionelles

Forderungsmanagement

aus einer Hand!

 

 

 

 

Forderungseinzug mit Fingerspitzengefühl, professionell und

erfolgsbasierend, damit Ihre Außenstände bald der Vergangenheit

angehören.

 

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Inkasso durch den Anwalt, was bedeutet das? Unter Inkasso versteht man den Einzug von offenen Forderungen.

Professionelles Forderungsmanagement ist heute wichtiger denn je, denn die schlechte Zahlungsmoral stellt ein besonderes Problem der heutigen Zeit dar und zieht sich durch alle Branchen, ob mittelständische Firmen, große Unternehmen mit umfangreichem Kundenstamm, Handwerker, Ärzte, Freiberufler etc. Die Beitreibung der Außenstände überlastet das eigene gut ausgebildete Personal und bindet damit wertvolle Arbeitskraft und ‑zeit. Durch die verzögerten Zahlungen kann es zu Liquiditätsproblemen kommen, obwohl die Auftragslage gut ist.

Als Gläubiger haben Sie Interesse daran, dass der Kunde auch weiterhin die Dienstleistungen in Anspruch nimmt, andererseits sollen ihre berechtigten Forderungen auch schnell und konsequent durchgesetzt werden. Der Gläubiger ist oftmals ebenso hilflos wie ratlos, wenn der Schuldner eine offene Rechnung nicht, nicht pünktlich oder nicht vollständig begleicht. In jedem Fall ist das eine ärgerliche Situation. Besonders für kleinere Einzelunternehmen wie Handwerker oder für Freiberufler kann es sogar existenzgefährdend sein, über die Zahlungsfrist hinaus auf eine Bezahlung im drei- oder vierstelligen Eurobereich warten zu müssen. Ausgaben für Personal und Materialkauf werden weiterhin fällig, ebenso wie die monatliche oder quartalsmäßige Umsatzsteuerzahlung. Fehlende Einnahmen kosten zumindest teure Dispo-Zinsen auf dem Firmenkonto.

Wir verstehen uns zunächst als Vermittler zwischen Gläubigern und Schuldnern. Oberstes Ziel ist es, trotz Maßnahmen des Forderungseinzuges eine positive Kundenbeziehung aufrechtzuerhalten und somit dem Schuldner die Möglichkeit zu bieten, die Forderung zurückzuführen.  Wir versuchen daher in einem ersten Schritt auf dem außergerichtlichen Weg eine Basis zu finden. Nachgewiesenermaßen hat eine anwaltliche Mahnung eine ganz andere Durchschlagkraft als bloße Formularschreiben eines Inkassobüros. Die entstehenden Verfahrenskosten und Auslagen werden dem Schuldner belastet.

Scheitert der außergerichtliche Einigungsversuch, bietet sich in der Regel ein kostengünstiges Mahnverfahren an. Doch auch der Vollstreckungsbescheid oder das Urteil bringen nur dann den gewünschten Erfolg, wenn die Forderungen notfalls auch mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgesetzt und überwacht werden.

Inkasso durch den Anwalt ist, zusammen mit der anwaltlichen Rechtsvertretung, eine geradezu ideale Kombination, um Gläubiger bei ihren Bemühungen zu unterstützen, offene Forderungen  einzutreiben. Das ist oftmals ein langwieriger und zeitintensiver Weg. Vom Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung können erfahrungsgemäß mehrere Wochen bis hin zu vielen Monaten vergehen, wenn der Schuldner nicht aufgrund der außergerichtlichen Mahnung zahlt. Das Forderungsmanagement beinhaltet einzelne Schritte wie

  • außergerichtliche Mahnung
  • Mahnverfahren
  • Mahnbescheid
  • Vollstreckungsbescheid
  • Zwangsvollstreckung

Hinzu kommt in vielen Fällen die Rechtsvertretung vor Gericht. Recht haben und Recht bekommen sind Zweierlei. Das Inkasso durch den Anwalt und die Rechtsvertretung aus einer Hand ist für den Gläubiger effizient und kostensparend. Er hat von Beginn an nur einen einzigen Ansprechpartner, der mit dem Sachverhalt vertraut ist und bleibt.

Nicht jedes Inkasso muss im Streit enden. Oftmals hat der Gläubiger trotz der offenen Forderung großes Interesse an einer Fortsetzung der Geschäftsbeziehung zum Schuldner. In einem solch frühen Stadium sind vom Anwalt Fingerspitzengefühl und Erfahrung gefragt.

Es gilt zu eruieren, aus welchen Gründen die Zahlung bisher nicht geleistet wurde, und welche Zahlungsmodalität für beide Seiten vertretbar ist. Der Inkassoroutinier erkennt sehr schnell, ob die Situation dem Schuldner unangenehm bis hin zu peinlich ist, oder ob er Zahlungen notorisch verweigert. Hier können gezielte Recherchen mit den Möglichkeiten des Anwaltinkassos sehr bald Licht ins Dunkel bringen. Der Gläubiger als Laie weiß in der Regel schon jetzt nicht mehr so recht weiter.

Wenn es dennoch zum Mahn- oder Gerichtsverfahren kommt, dann ist das Knowhow des Anwaltes eine große, meistens die entscheidende Hilfe. Um den Anspruch rechtlich geltend machen und anschließend durchsetzen zu können, müssen Gesetze und Formalien beachtet werden. An dieser Stelle ist der Gläubiger häufig überfordert. Als Unternehmer ist es seine Aufgabe, Umsatz und Gewinn für seine Firma zu generieren. Das Eintreiben seiner offenen Forderungen sollte er demjenigen übertragen, für die das Inkasso tägliche Praxis ist, dem Anwalt.

Lassen Sie sich von unserer Leistungsfähigkeit überzeugen und schildern Sie uns Ihr Forderungsproblem. Nutzen Sie dazu das Kontaktformular auf dieser Webseite, oder vereinbaren Sie telefonisch einen ersten unverbindlichen Termin für ein Telefonat, denn Inkasso durch den Anwalt bietet vom anwaltlichen Mahnschreiben über das gerichtliche Verfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung alles aus einer Hand.

 

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Mahnung

Die Mahnung ist oft der erste Schritt, wenn Kunden nicht zahlen, denn offene Rechnungen sind immer ärgerlich. Vielleicht verschicken Sie auch eine 2. Mahnung oder gar eine 3. Mahnung. Der Kunde zahlt immer noch nicht. Was tun? Weiter…>

Mahnbescheid

Sobald sich der Kunde in Verzug befindet, können Sie einen Mahnbescheid beantragen.

Der Mahnbescheid ist ein etwa A3 großes Schriftstück, welches in einem gelben Umschlag, auf dem das Zustelldatum vermerkt wird, zugestellt wird. Weiter…>

Vollstreckungsbescheid

Der Mahnbescheid und der Vollstreckungsbescheid werden in einem gelben Umschlag, auf dem das Zustelldatum vermerkt wird, zugestellt. Die Zustellung ist wichtig zur Berechnung der Fristen, innerhalb derer der Schuldner Rechtsmittel einlegen kann. Weiter…>

Zwangsvollstreckung

Seit der Beantragung des Mahnbescheides sind mindestens 4 Wochen vergangen, bevor Sie einen „Titel“ in Händen haben- vorausgesetzt der Schuldner legt weder Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein. Schneller geht es nicht. Weiter…>


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